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Bundesrat beschließt höhere Prämien

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Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.

Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm

 

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Bundesrat beschließt höhere Prämien

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Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.

Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm

 

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Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, auf die sich Bund und Länder im Vorfeld verständigt hatten, passierte heute in der vorgelegten Fassung die Länderkammer. Die Verordnung sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern.

Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - steigt der diesjährige Förderbetrag von 45 Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 - Agroforst - sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60 Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen.

Bei der Öko-Regelung 6 - Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen - ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein. Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a - zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4% hinaus - die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1% der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 Hektar je nicht-produktivem Areal. AgE/rm

 

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